Bundesrichterin ordnet unbegrenzte Aufbewahrung aller ChatGPT-Logs zur Beweissicherung in einem Urheberrechtsverfahren an.
Zwei Nutzer beantragten eine Intervention und warfen der Anordnung eine landesweite Massenüberwachung vor.
Richterin Wang wies die Anträge ab, da sie nicht zur Klärung der Urheberrechtsstreitfrage beitrügen und formale Anforderungen nicht erfüllten.
Digitalrechte-Organisation EFF warnt vor Präzedenzwirkung: Künftig könnten Behörden und Privatkläger vermehrt Chatverläufe anfordern.
Nutzer fordern Ausnahmen für anonyme und sensible Chats und bemängeln fehlende Transparenz und Benachrichtigung.
OpenAI hat mündliche Verhandlungen am 26. Juni beantragt, um die Aufbewahrungsanordnung anzufechten und Nutzerdatenschutz zu verteidigen.
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